Offene Badekur für Rentner

Badekuren blicken in Deutschland und in Bad Griesbach auf eine lange Tradition zurück. Im Unterschied zu „früher“ werden diese inzwischen wieder von den Krankenkassen bezahlt. Entgegen der häufig vorherrschenden Meinung haben aber nicht nur Arbeiter und Angestellte Anspruch auf offene Badekuren. Auch Rentner haben darauf einen Anspruch. Der Kostenträger für Kurleistungen bei Rentnern/Beziehern von Rentenleistungen ist die gesetzliche Krankenversicherung. Über den Anspruch auf diese Kurleistung entscheidet der behandelnde Arzt.

Badekur AktiVital
Badekur AktiVital

Vorsorgeleistung der Krankenkasse

Die „ambulante Vorsorgemaßnahme“ (ehemals „Offene Badekur“) ist seit dem 01. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V und kann von Ihrem behandelnden Arzt als Vorsorgekur verschreiben werden.

Eine offene Badekur ist eine ambulante Maßnahme, die zur Vorsorge oder zum Erhalt der Gesundheit verschrieben wird. Sie dient der Prävention im Rahmen von Eigenverantwortung und Selbsthilfe. Medizinische Vorsorge wird kombiniert mit Kuranwendungen in einem urlaubsähnlichen Umfeld. Gesundheitliche Probleme werden frühzeitig angegangen, ehe sie sich manifestieren. Diese verschreibungspflichtige Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen.

Die Maßnahme dient dazu Krankheiten zu vermeiden und Gesundheit und Fitness zu stärken. Sie kann je nach Zustand und medizinischen Indikatoren unterschiedliche Leistungen umfassen. Zu den Hauptgründen für den Einsatz von offenen Badekuren gehören zum Beispiel Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Stoffwechselerkrankungen oder auch Atemwegserkrankungen. Sie ist Urlaub für Körper und Seele und bringt sie wieder ins Gleichgewicht.

In drei einfachen Schritten zur Kur

  1. Antrag nach § 23 (2) SGBV von der Krankenkasse besorgen. Ein Musterschreiben finden Sie hier…
  2. Vom Arzt ausfüllen und die Notwendigkeit bestätigen lassen
  3. Antrag an die Krankenkasse weiterleiten

Wir empfehlen Ihnen den Antrag mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Kurbeginn zu stellen.

Voraussetzungen für die Genehmigung

Wenn Sie eine geschwächte Gesundheit haben, eine Krankheit oder die Verschlimmerung dieser vermeiden können, kann Ihr behandelnder Arzt diese Vorsorgeleistung verschreiben. Dies gilt für alle gesetzlich Versicherten, auch für Ihren mitversicherten Ehepartner, Jugendliche ab 18 Jahren und Rentner. Speziell nach einer Operation oder bei Erkrankungen im Bereich des Bewegungsapparats ist dies der beste Weg für einen langfristigen Therapieerfolg. Die Kur ist individuell auf Ihre Situation mit Ihren Stärken und Schwächen abgestimmt.

Kostenübernahme der ambulanten Vorsorgekur

Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel 100 % der kurärztlichen Kosten sowie 90 % der Therapie-Kosten. Die restlichen 10% und eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 € sind in Eigenleistung zu erbringen. Viele Krankenversicherungen geben einen zusätzlichen Zuschuss für die Unterkunft, Fahrtkosten, Verpflegung und die Kurtaxe. Zu berücksichtigen ist, dass der Krankenkassenzuschuss in Vorleistung zu erbringen ist. Nach Beendigung der Kur bekommen Sie den Betrag von der Kasse erstattet.

Freie Wahl des Kurortes

Als Antragssteller haben die Möglichkeit den Zeitraum innerhalb einer vom Leistungsträger vorgegebenen Frist (in der Regel sechs Monate) selbst zu bestimmen sowie den Kurort selbst zu wählen. Des Weiteren können Sie Ihren Lebenspartner mitnehmen. Sie können sogar gemeinsam mit dem Lebenspartner einen Kurantrag stellen und bei Bewilligung beider Kuren gemeinsam die Kuren als Vorsorgekuren genießen.

Regelung für Rentner

In der Regel können Rentner alle 3-4 Jahre eine Badekur beantragen. Bei bestimmter Notwendigkeit sogar öfter. Als erstes stellen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Hausarzt vor. Die Einreichung des Kurantrags erfolgt dann durch Ihren Arzt. Danach prüft die Krankenkasse den eingereichten Antrag und bei einer Bewilligung können Sie sofort mit einer Kontaktaufnahme bei uns im Aktivitalhotel starten.